Forderungen vor dem Insolvenzverfahren am 12.01.2026

Ich habe da eine Frage: Ich habe über die Zahlungsplattform Riverty Bestellungen getätigt. Der Abschluss des Darlehensvertrags war am 29.05.2025. Nun wurde am 12.01.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet. Laut Riverty gehören diese Forderungen nicht zur Insolvenzforderung und wären Neuschulden. Stimmt diese Aussage von Riverty?

Die Ware wurde vor der Insolvenzeröffnung getätigt nach dem 12.01.2026 Insolvenzeröffnung wurden keine Bestellungen mehr getätigt.

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Bei der Unterscheidung, ob eine Forderung zur Insolvenzmasse gehört oder als Neuschuld betrachtet wird, kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit an. Grundsätzlich gilt, dass Verbindlichkeiten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, als Insolvenzforderungen gelten. Diese werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens behandelt.

    Da die Bestellungen und somit die Verbindlichkeiten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getätigt wurden, sollten sie in der Regel als Insolvenzforderungen und nicht als Neuschulden betrachtet werden. Das bedeutet, sie wären Teil des Insolvenzverfahrens und nicht vollstreckbar.

    Es kann jedoch spezifische Vertragsbedingungen oder besondere Umstände geben, die dazu führen, dass eine andere Beurteilung getroffen wird. Deshalb wäre es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um den genauen Status Ihrer Verbindlichkeiten zu klären.

    Für eine genaue Einschätzung Ihres Falles empfehle ich Ihnen, unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Dort können spezifische Details berücksichtigt werden, die hier möglicherweise nicht zur Sprache kamen.

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    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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