Forderungen vor dem Insolvenzverfahren am 12.01.2026
Ich habe da eine Frage: Ich habe über die Zahlungsplattform Riverty Bestellungen getätigt. Der Abschluss des Darlehensvertrags war am 29.05.2025. Nun wurde am 12.01.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet. Laut Riverty gehören diese Forderungen nicht zur Insolvenzforderung und wären Neuschulden. Stimmt diese Aussage von Riverty?




Hallo! Es scheint, dass du in einer komplexen Situation steckst. Im Allgemeinen zählen Forderungen zu den Insolvenzforderungen, wenn sie bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden. Neuschulden werden während des Insolvenzverfahrens gemacht. Da der Darlehensvertrag bei Riverty vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen wurde, könnte das darauf hindeuten, dass es sich um eine Insolvenzforderung handelt.
Allerdings kann es auf Details des Vertrags und der tatsächlich gewährten Leistungen ankommen, weshalb es wichtig wäre, die genauen Umstände mit einer fachkundigen Person zu besprechen. Möglicherweise kann Riverty argumentieren, dass es sich um Neuschulden handelt, wenn die Leistung oder eine wesentliche Handlung erst nach der Verfahrenseröffnung erfolgte.
Um hier Klarheit zu schaffen, empfehle ich dir, eine ausführliche rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Du kannst gerne eine kostenfreie Erstberatung bei uns buchen, um die Details deiner Situation zu besprechen: Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.