Fristen des Löschens der Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für diese Möglichkeit hier evtl. meine dringlichste Frage zu beantworten.

Am 30.09.2019 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Ist nach dem neuesten Gesetz entschieden das auch die Speicherung ab sofort nur noch ein Jahr beträgt?

Kann ich davon ausgehen das der Eintrag Ende dieses Jahres gelöscht wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Löschung der Einträge über die erteilte Restschuldbefreiung bei der Schufa bzw. anderen Auskunfteien erfolgt taggenau drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
    Falls Sie mit dem neuen Gesetz die Datenschutz-Grundverordnung meinen, so hat sich dadurch nur geändert, dass die Löschung nun taggenau erfolgt und nicht erst am 31.12. des Jahres.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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