Steuerbescheide werden während PI rechtskräftig

Sehr geehrtes KG Team,
mir droht wegen Hinzuschätzung durch das Finanzamt die Privatinsolvenz.
Ich war von 2010 bis 2017 selbständig. Wegen Steuernachzahlungen aus 2016 und 2017 droht nun die Privatinsolvenz. Ich versuche, das ganze bis Oktober hinauszuzögern, damit ich die 3 jährige Variante einschlagen kann.
Nun meine Frage. Es laufen noch Betriebsprüfungen für die Jahre 2010-2012 sowie 2013-2015. Diese sind noch nicht rechtskräftig, da die Einspruchsverfahren laufen. Müssen die daraus resultierenden Steuerbescheide (wo auch mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist) vor Beginn der Privatinsolvenz rechtskräftig werden, um in die Restschuldbefreiung zu gelangen oder können sie auch danach rechtskräftig werden. Steuerstraftat liegt keine vor. Genauso verhält es sich mit eigenen Krankenkassenbeiträgen. Wenn die Bescheide rechtskräftig werden, muss ich wohl Kranenkassenbeiträge nachzahlen, da mein angeblicher Verdienst höher als angegeben war und ich somit an die Beitragsbemessungsgrenze komme.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
    Um von der Restschuldbefreiung umfasst zu werden ist relevant, dass sich die steuerlich erhebliche Tatsache zeitlich vor der Insolvenzeröffnung befindet. Es gilt also nicht das Wirksamwerden des Bescheides, sondern um die im Veranlagungszeitraum zu wenig gezahlten Steuern.
    Ein Hinauszögern der Insolvenz ist grundsätzlich nicht ratsam, zumal die Verkürzung auf drei Jahre erst ab dem Jahr 2022 gelten soll.

    Ich würde Ihnen dringend eine kostenlose Erstberatung bei unserer Kanzlei empfehlen. Wir beraten Sie hier ausführlich zur Durchführung einer Regelinsolvenz.
    Rufen Sie uns dafür unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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