Geldbehalt “vor” beginn einer Privatinsolvenz.

Ich stehe kurz vor Einleitung meiner Privatinsolvenz . ( P-Konto habe ich , Gläubiger ist auch schon angeschrieben. Das Verfahren des Antrags auf Privatinsolvenz muss also nur noch gestartet werden) Einen laufenden Kredit konnte ich seit 6 Monaten nicht mehr bedienen weil meine Arbeitsstelle in die Insolvenz ging und geschlossen hat.
Habe nun 1200 Euro als Rückvergütung von einer vormals gekündigten Lebensversicherung zurück erhalten. Muss ich das Geld nun verwahren oder kann ich darüber frei verfügen?

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    solange die Insolvenz nicht begonnen hat, fällt diese Zahlung auch nicht in die Insolvenzmasse und man kann grundsätzlich darüber frei verfügen. Beachten Sie aber, dass es zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann, wenn vor der Insolvenz Vermögensbestandteile “verschwendet” worden sind.
    Es ist erlaubt, das Geld für normale Lebenshaltungskosten wie für Lebensmittel, aber z.B. auch zum Kauf angemessener (nicht übermäßig teurer) Einrichtungsgegenstände zu verwenden. Ein Besuch im Spielcasino etwa würde aber eindeutig als Verschwendung gewertet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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