Gibt es auch ein P-Konto für Selbständige?

Auch Selbstständige können ein P-Konto eröffnen

Für Sie, als Selbstständigen oder Freiberufler, kann eine Kontopfändung existenzbedrohend sein. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle das P-Konto eingeführt, um auch die Personen zu schützen, die Ihren Lebensunterhalt mit einer selbstständigen Tätigkeit sichern.

Selbstständige können genau wie Privatpersonen Ihr Einkommen durch ein P-Konto schützen. Wenn Sie einen vollen Schutz in Höhe des Ihnen gesetzlich zustehenden Pfändungsfreibetrages erreichen wollen, benötigen Sie eine § 850k ZPO Bescheinigung.

Als eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihr P-Konto. Sie können diese Bescheinigung bei uns auf der Webseite beantragen und wir werden Sie Ihnen innerhalb kürzester Zeit zuschicken.

Wenn Ihnen diese pauschalen Freibeträge bei der Durchführung Ihrer selbstständigen Tätigkeit nicht ausreichen, können Sie unter Umständen in den Genuss der § 850i ZPO Regelung fallen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne dazu!

2 Kommentare
  1. Norbert M.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    durch Zufall bin ich im Internet püber ein von Ihnen verfassten Artikel gestoßen.
    Würden sie mir einige Fragen beantworten.
    ?
    Ich habe als Selbständiger ein P- Konto, gepfändet darf bis zu einem Betrag von 1075 € nichts. Kann der Betrag erhöht werden- ich muss ja meine private Krankenversicherung( 600 €) auch noch bezahlen.
    Als Selbständiger habe ich ein Mietladenlokal, eine Angestellte, zwei Aushilfen. Somit habe ich einen hohen Monatskostenfaktor,
    Miete, Lohn, Strom, Versicherungen etc.Kann ich einen Pfändungsschutz für diese Kosten bekommen?
    Danke im Voraus.
    Mit freundlichem Gruß
    Mysliwietz

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      als Selbstständiger wird Ihr Pfändungsfreibetrag vom Gericht festgesetzt, so dass er in etwa dem entspricht, was ein Angestellter zur Verfügung hätte. Der angewendete Maßstab hängt jedoch auch vom Gericht ab.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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