Im Wvp wieder schulden, habe ich versagt?
Guten Tag, ich habe während der wvp wieder schulden gemacht, ein gläubiger der auch in meiner insolvenz eingetragen ist habe ich erneut schulden gemacht. Jetzt habe ich für diesdn Gläubiger eidest Statt abgegeben. Versage ich meine RSB?
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich werden solche Forderungen nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt und unterliegen auch nicht der Restschuldbefreiung. Eine Neuverschuldung ist daher unglücklich, in den meisten Fällen aber definitiv kein Versagungsgrund.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt