Im Wvp wieder schulden, habe ich versagt?

Guten Tag, ich habe während der wvp wieder schulden gemacht, ein gläubiger der auch in meiner insolvenz eingetragen ist habe ich erneut schulden gemacht. Jetzt habe ich für diesdn Gläubiger eidest Statt abgegeben. Versage ich meine RSB?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich werden solche Forderungen nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt und unterliegen auch nicht der Restschuldbefreiung. Eine Neuverschuldung ist daher unglücklich, in den meisten Fällen aber definitiv kein Versagungsgrund.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert