Holding Struktur

Ich habe eine UG gegründet und bin an eine Holdingstruktur interessiert .
Würde man bei einer Holdingstruktur mit Gewinnabführungsvertrag auf den gesamten Gewinn nur ca 1,5% Steuern zahlen . Oder werden erstmal die ca 30% Steuern der Tochtergesellschaft abgezogen und dann mit 1,5% versteuert?

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank für Ihr Interesse an den Dienstleistungen unserer Kanzlei.
    Bei einer Holding Gesellschaft mit Gewinnabführungsvertrag wird vereinbart, dass jeder Gewinn der Töchter automatisch an die Mutter abgeführt wird. Als Folge zahlen die Tochter Gesellschaften keine Steuern. Der Gewinn wird erst bei der Muttergesellschaft regulär versteuert. Nachteil ist, dass dadurch eine “Konzernfiktion” entsteht. Die Muttergesellschaft übernimmt die organschaftliche Haftung für alle Verbindlichkeiten der Töchter. Dadurch entfällt die meistens angestrebte Risikotrennung zwischen den Gesellschaften, die Mutter haftet vollumfassend.

    Gerne können wir Sie telefonisch zu Ihren Holding-Plänen beraten. Rufen Sie uns dazu einfach zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch an.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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