Insolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Insolvenz anmelden da ich Zahlungsunfähig geworden bin
Und meinen Kredit nicht mehr tilgen kann . Nachdem , nach Beantragung des Kredites , die Kredit Unterlagen kamen , stellte ich fest , dass der Beginn meines Arbeitsverhältnisses falsch im Vertrag vermerkt wurde . Ich wies meine Beraterin per E-Mail darauf hin und bat sie dies zu korrigieren und mir die berichtigten Unterlagen erneut zukommen zu lassen . Darauf hin bekam ich die Antwort , das der Beginn des Arbeitsverhältnisses (Datum ) unrelevant für die Vergabe des Kredites sei und so ließen wir das falsche Datum so im Vertrag stehen . Nun lautet meine Frage an Sie : kann mir durch diese Tatsache die Restschuldenbefreiung versagt werden ?
Sehr geehrter Fragesteller,
eventuell könnte es sich dabei um einen Versagungsgrund gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Insolvenzordnung) handeln. Eine verbindliche Aussage kann jedoch nur nach eingehender Prüfung des gesamten Sachverhalts getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt