Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Insolvenz anmelden da ich Zahlungsunfähig geworden bin
Und meinen Kredit nicht mehr tilgen kann . Nachdem , nach Beantragung des Kredites , die Kredit Unterlagen kamen , stellte ich fest , dass der Beginn meines Arbeitsverhältnisses falsch im Vertrag vermerkt wurde . Ich wies meine Beraterin per E-Mail darauf hin und bat sie dies zu korrigieren und mir die berichtigten Unterlagen erneut zukommen zu lassen . Darauf hin bekam ich die Antwort , das der Beginn des Arbeitsverhältnisses (Datum ) unrelevant für die Vergabe des Kredites sei und so ließen wir das falsche Datum so im Vertrag stehen . Nun lautet meine Frage an Sie : kann mir durch diese Tatsache die Restschuldenbefreiung versagt werden ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eventuell könnte es sich dabei um einen Versagungsgrund gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Insolvenzordnung) handeln. Eine verbindliche Aussage kann jedoch nur nach eingehender Prüfung des gesamten Sachverhalts getroffen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert