Insolvenz

Mein Exmann (seit 4 Jahren in der Insolvenz) und ich haben in unserer Ehe einen Kühlschrank ( ca. 1000€) von meiner Oma bekommen! Diesen haben wir lediglich über ihren Namen bestellt, die Raten sollten wir zahlen. Kurze Zeit später trennte ich mich. Mein Exmann wollte den Kühlschrank behalten und sagte zu das er die Raten begleichen würde. Dies tat er nicht! Es ging soweit das meine Oma in ein Mahnverfahren geraten ist und den kompletten Kaufpreis zahlen musste. Meine Oma möchte diesen Kühlschrank jetzt natürlich haben, da mein Exmann immer noch nicht zahlt. Er verspricht es immer wieder es kommt jedoch keine Zahlung an. Meine Frage jetzt: muss meine Oma sich jetzt einen Anwalt nehmen? ( keine Rechtschutzversicherung vorhandem) Soll man direkt über den Insolvenzverwalter gehen oder muss ich es über meinen Scheidungsanwalt klären? Und welche Folgen kann das für sein laufendes Insolvenzverfahren haben?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    laut Ihrer Angaben handelt es sich um einen Hausratsgegenstand, der nicht in die Insolvenzmasse fällt, somit ist der Insolvenzverwalter erst einmal nicht zuständig.
    Da ein Anspruch auf Herausgabe eines Gegenstandes nicht per (auch ohne Anwalt möglichem) gerichtlichem Mahnverfahren durchsetzbar ist, ist das Hinzuziehen eines Anwalts grundsätzlich empfehlenswert.
    Unter Umständen kann auch Schadensersatz statt der Herausgabe gefordert und diese Forderung als Forderung aus unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Auch hierzu wäre anwaltlicher Beistand empfehlenswert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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