Rückzahlung zuviel überwiesener Pfändungsbeträge

Guten Tag verehrtes Team,
ich habe die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren am 30.06.2020 erhalten. Die Abtretungsfrist endet somit nach 5 Jahren.Mein Arbeitgeber hat aber bis dato die Pfändungsbeträge weiter an den Treuhänder gezahlt. Jetzt habe ich die Mitteilung vom Arbeitgeber, dass die Pfändung endlich aufgehoben wird.
Meine Frage ist jetzt: Der Treuhänder muss ja nach §300a Abs.2 INSO die zuviel gezahlten Pfändungsbeträge an mich zurück zahlen. Kann ich dem Treuhänder bei der Rückzahlung an mich eine bestimmte Frist setzen? oder muss ich jetzt ewig auf mein Geld warten? bzw. wie komme ich so schnell wie möglich an mein Geld ? Danke für ihre Antwort und ihren Rat.
freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Das Gesetz sieht hier keine ausdrückliche Frist vor. Ab der rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung ist der Neuerwerb an den Schuldner auszukehren (§ 300a Abs. 2 S. 3; vgl. BGH, Beschluss vom 3. 12. 2009 – IX ZB 247/08).

    Grundsätzlich können Sie, sobald die Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt ist, dem Treuhänder eine angemessene Frist zur Herausgabe setzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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