Insolvenz

Hallo, ich habe vor in die Insolvenz zu gehen und habe nächste Woche den letzten Termin bei der SB. Hatte die Bescheinigung für die Bank bekommen das meine Pfändungsgrenze bei 1626€ liegt. (Verheiratet keine Kinder mein Mann bekommt Unfallrente 405€)

Mein Nettoeinkommen liegt bei ca. 1650 – 1750€.

Heute habe ich erfahren das dass Einkommen von meinem Mann mit zu eingerechnet wird und meine Pfändungsgrenze „in“ der Insolvenz nur noch 1129€ beträgt.
Wir hätten dann also die 1129€ + 405€ von meinem Mann. Der Rest von meinem Gehalt wird also gepfändet. Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist!?

Ich meine wir haben letztes Jahr für 4 Monate Hartz4 bezogen und da war unser Grundbesitz inkl. Miete schon bei 1500€

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich kann eigenes Einkommen der unterhaltsberechtigten Person dazu führen, dass diese Unterhaltspflicht ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt.
    Bei einem Einkommen in der genannten Höhe von 405 Euro sollte die Unterhaltspflicht meines Erachtens weiterhin Berücksichtigung finden. Die Entscheidung wird jedoch das Gericht unter Würdigung der Gesamtumstände treffen. Hierbei können Sie alle Umstände darlegen, warum Ihr Ehegatte über die genannten 405 Euro hinaus weiteren Unterhalt benötigt. Sie sollten dies unbedingt bei Ihrem Gespräch mit der Schuldnerberatung zur Sprache bringen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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