Nachträgliche Annullierung eines Insolvenzverfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren,Nach Kenntnis Ihres Beitrags im Internet habe ich Zweifel, ob das Insolvenzverfahren nach Ihren Voraussetzung sachgerrecht abgelaufen war. Herr Burkhard V. und Frau Dr. Sylvia V. Ref B12485SS, Involvency Service of Ireland waren Mieter im Haus meines Sohnes und haben sich mit Mietschulden von über 10.000,00 € nach Irland Ende 2017 abgesetzt.
Wegen des laufenden Insolvenzverfahrens wurde ruhte das Verfahren. es gibt kein rechtskräftiges Urteil. Es bestehen daher – berechtigte? – Zweifel, ob die Zivilklage durch unvollständige und nicht wahrheitsgemäße Erklärungen ausgesessen wurden. Wenn ich es richtig verstanden habe, hätte sich das Gericht z.B. mit meinem Sohn in Verbindung setzen müssen. Das ist nicht gesehen.
Es gibt weitere Ungereimtheiten (fehlende beglaubigte Übersetzungen, Kosten)
Ich Ihrem Internet-Auftritt ist Ihr Aufgabengebiet u.a. die Schuldnerberatung. Würden Sie auch eine Gläubiger-Beratung in Irland übernehmen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat gibt es bestimmte Konstellationen, in denen die irische Restschuldbefreiung in Deutschland nicht anerkannt wird / werden muss.
Ob der von Ihnen geschilderte Fall darunter fällt kann ich leider nicht beurteilen. Zudem übernimmt meine Kanzlei in aller Regel keine Fälle der Vertretung von Gläubigern.
Ich danke Ihnen dennoch vielmals für die Kontaktaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht