Insolvenz der Hausbank

Unter der Annahme es gäbe keine Einlagensicherung bzw. diese würde nicht mehr leisten können, weil unsere Bank eine von vielen wäre, die zu diesem Zeitpunkt von einer Insolvenz betroffen wäre: Wir haben einen Hypothekenkredit bei Bank B. Einen Betrag in Höhe von 12 Monatstilgungen haben wir dauerhaft als Puffer auf einem Giro- bzw. Tagesgeld-Konto bei derselben Bank B. Die monatliche Rate leisten wir von einem Konto der Bank A. Was passiert, wenn die Bank B in die Insolvenz rutscht? Ist dann das Giro- bzw. Tagesgeld bei der Bank B verloren aber der Kredit bleibt bestehen und könnte an Bank C weiterverkauft werden?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    genau, gemäß § 108 Abs. 2 InsO bestehen Darlehensverhältnisse weiter fort, in denen der Insolvenzschuldner (die Bank) der Kreditgeber ist. Der Kredit würde also fortbestehen.
    Der Kredit könnte dann theoretisch auch vom Insolvenzverwalter weiterverkauft werden, aber nur wenn der Käufer (Bank C) den vollen Restwert der Forderung bezahlen würde, denn anderenfalls würde sich der Insolvenzverwalter haftbar machen. Denn es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Raten jeweils bei Fälligkeit einzuziehen.
    Für den theoretischen Fall, dass keine Einlagensicherung vorhanden wäre, käme möglicherweise eine Aufrechnung mit dem Guthaben in Betracht.
    Andernfalls könnte dieses nur als Insolvenzforderung geltend gemacht werden. Es wäre näher zu prüfen, ob tatsächlich eine Aufrechnungslage vorliegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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