Ich habe eine frage nach eine Insolvenz antrag kann mann zürruch ziehen?oder ist mann verfliegte damit weiter?hat mann Die Möglichkeit die Schulden ein Raten Gebühr benzahlen irgendwie??Danke in voraus
grundsätzlich kann der Insolvenzantrag nicht mehr zurückgezogen werden, wenn das Verfahren eröffnet ist.
Es könnte unter Umständen möglich sein, den Antrag auf Verfahrenskostenstundung zurückzunehmen. Dann wird auch das Insolvenzverfahren eingestellt.
Ebenso gibt es die Möglichkeit, bei laufender Insolvenz einen Vergleich anzubieten. Dieser muss aber besser für die Gläubiger sein, als eine Insolvenz, es müssen also Mittel angeboten werden, auf die die Gläubiger sonst keinen Zugriff hätten (beispielsweise Zuwendungen von Dritten). Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag “Vergleich im Insolvenzverfahren“.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich kann der Insolvenzantrag nicht mehr zurückgezogen werden, wenn das Verfahren eröffnet ist.
Es könnte unter Umständen möglich sein, den Antrag auf Verfahrenskostenstundung zurückzunehmen. Dann wird auch das Insolvenzverfahren eingestellt.
Ebenso gibt es die Möglichkeit, bei laufender Insolvenz einen Vergleich anzubieten. Dieser muss aber besser für die Gläubiger sein, als eine Insolvenz, es müssen also Mittel angeboten werden, auf die die Gläubiger sonst keinen Zugriff hätten (beispielsweise Zuwendungen von Dritten). Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag “Vergleich im Insolvenzverfahren“.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht