Insolvenz UG

Hallo, folgendes Problem habe ich. Meine UG ist Zahlungsunfähig. Nun wollte ich am Dienstag mein Gewerbe beim Amt abmelden, damit ich wieder über meine Ehefrau kranken versichert wäre. Bin zur Zeit nicht versichert. Ich bin zu 100% Gesellschafter und Geschäftsführer. Vor der Abmeldung würde ich den Insolvenzantrag stellen. Ist das möglich oder darf ich das Gewerbe nicht abmelden?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    das Insolvenzverfahren ist nicht immer mit der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit oder Gewerbeabmeldung verknüpft- Ein Gewerbe kann u.U. auch während der Insolvenz weiter geführt werden. Es gibt außerdem auch Fälle, in denen eine übereilte Abmeldung ungünstige Folgen haben kann. Sie sollten sich in Ihrem konkreten Fall rechtlich dazu beraten lassen.
    Beste Grüße

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