Insolvenz

Insolvenz UG anmelden. Hallo ich muss Insolvenz für meine UG wegen Zahlungsunfähigkeit anmelden. Kann ich vorher das Gewerbe bei der Verwaltung abmelden, da ich mich dann wieder Krankenversichern kann über meine Ehefrau?

Wie kann ich den Insolvenzantrag stellen???

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenn Sie Ihre UG aufgrund von Zahlungsunfähigkeit in die Regelinsolvenz anmelden müssen, sollten Sie zunächst eine kostenfreie Erstberatung bei uns in Anspruch nehmen. In dieser Beratung können wir Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen eine Empfehlung geben, wie Sie weiter vorgehen sollten.

    Zur Frage der Abmeldung Ihres Gewerbes: Eine Abmeldung des Gewerbes bei der Verwaltung ist zwar möglich, jedoch ist es wichtig zu beachten, dass dies keine Auswirkungen auf die Insolvenzanmeldung hat. Das bedeutet, dass eine Gewerbeabmeldung keine rechtliche Bedeutung hat und die Insolvenzanmeldung trotzdem erforderlich ist. Eine Nichtanmeldung der Insolvenz kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, wie z.B. der persönlichen Haftung der Geschäftsführer*innen.

    Es ist jedoch u.U. möglich, dass Sie sich über Ihre Ehefrau krankenversichern können. Hierbei müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Eine genaue Prüfung dieser Voraussetzungen kann ebenfalls im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung durch uns erfolgen. Hierbei können wir Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen eine Empfehlung geben, wie Sie weiter vorgehen sollten. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie: Die vorliegende Antwort ist ohne rechtliches Gewähr und dient lediglich der ersten Orientierung. Eine individuelle Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden.

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