Erhöht der Zuschuss eines Dritten (Plangarant) die IV Vergütung?

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
kann man den Insolvenzplan so gestalten, dass der Zuschuss eines Dritten / Plangaranten nicht zur Insolvenzmasse zählt und damit in erster Linie dem IV zugute kommt?
Beispiel:
Fiktiver Schuldner, hat einen Sponsor, der mit seinem Zuschuss (z.B. 15.000€) die Gläubiger in einem Insolvenzplan besser stellt. Der Plan wird angenommen, bestätigt. Nun möchte der IV, dass der Zuschuss in der Regelvergütung für Ihn berücksichtigt wird und kassiert damit 40% der 15.000€ schon mal ein. Kann er das? Falls ja, dann machen doch Insolvenzpläne keinen Sinn, oder?
Vielen Dank!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre interessante Frage zum Insolvenzplan.
    Die genannte Konstellation stellt einen großen Vorteil des Insolvenzplans dar. Der Insolvenzplan soll es für Schuldner attraktiver machen, Drittmittel zu akquirieren, die der Insolvenzmasse sonst nicht zur Verfügung stünden.
    Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) werden Drittmittel deswegen im Insolvenzplan nicht für die Vergütung des Verwalters berücksichtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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