Insolvenzrecht
Guten Tag, folgende Frage:
Ich besitze ein Bankschließfach. In diesem Bankschließfach befinden sich
$, Schweizer Franken, alte DM, usw. die mir mein Mann vor Jahren/Jahrzenten
zur Aufbewahrung gegeben hat, da er viel im Ausland gewesen war und noch immer ist.
Jetzt wurde das Bankschließfach gekündigt wegen einer Insolvenz meinerseits – und der Inhalt soll verwertet werden.
Mit freundlichen Grüssen
G.B.
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei einem Schließfach, das auf den Namen des Schuldners lautet, wird zunächst einmal vermutet, dass der Inhalt auch dem Schuldner gehört.
Der eigentliche Eigentümer kann mittels Drittwiderspruchsklage oder Geltendmachung eines Aussonderungsrechtes sein Recht an dem Gegenstand geltend machen, dies ist auch für den Inhalt eines Schließfachs möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht