Insolvenzverfahren seit dem 12.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da eine Frage. Es geht um Folgendes: Am 12.01.2026 wurde vom Insolvenzgericht über meinem Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun habe ich von der Riverty Inkasso eine Forderung über 760 € erhalten. Ich habe die Riverty über das Insolvenzverfahren am 15.04.2026 darüber informiert, dass ich mich im Insolvenzverfahren befinde und es sich bei der Forderung um eine Insolvenzforderung handelt. Nun habe ich von Riverty eine Mail erhalten, dass diese Forderungen Neuschulden sind. Es handelt sich um einen Darlehensvertrag, abgeschlossen am 29.05.2025. Hier der Wortlaut von Riverty
Guten Tag, Oliver Zimmermann,
die hier angemahnte Forderung ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden. Es handelt sich somit um eine Neuverbindlichkeit Ihrerseits. Das bedeutet, dass diese keine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO darstellt und somit unabhängig von Ihrem Insolvenzverfahren durch Sie ausgeglichen werden muss.
Nun meine Frage: Stimmt es, dass dies Neuverschulden ist? Ich gehe davon aus, dass man versucht, mich einzuschüchtern, da seit dem 31.03.2026 durch das Insolvenzgericht gerade jede angemeldete Forderung geprüft wird und so versucht wird, an das Geld zu kommen.
Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen.
Danke im Voraus
Zimmermann




Sehr geehrter Herr Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verstehe, dass die Situation verwirrend und möglicherweise stressig für Sie ist. Rechtsbei hängigen Kreditvereinbarungen und Insolvenzverfahren gibt es klare Regeln, die es zu beachten gilt.
Generell fällt die Entscheidung, ob eine Forderung als Insolvenzforderung anerkannt wird, auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Entstehung der Verpflichtung. In Ihrem Fall wurde der Darlehensvertrag am 29.05.2025 geschlossen, was vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 war. Das spricht dafür, dass es sich um eine vorinsolvenzliche Forderung handelt.
Rivertys Auffassung, dass es sich um Neuschulden handelt, erscheint nicht korrekt, da der Darlehensvertrag, wie von Ihnen beschrieben, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossen wurde. Solche Forderungen sollten demnach grundsätzlich unter das Insolvenzverfahren fallen und als Insolvenzforderungen behandelt werden.
Ich empfehle Ihnen, zunächst Ihre Unterlagen, wie den Darlehensvertrag und die Kommunikation mit Riverty, sorgfältig zu prüfen. Es könnte sinnvoll sein, gegen die Forderung Einspruch zu erheben und darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Forderung handelt, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.
Für eine genaue Klärung der Situation wäre es ratsam, eine individuelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei bietet hierzu eine kostenfreie Erstberatung an, bei der Sie Ihre Situation im Detail schildern und fachkundigen Rat erhalten können. Sie können hier einen Termin reservieren: Kostenfreie Erstberatung online reservieren.
Bitte beachten Sie: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.