Insolvenzverwalterwechsel durch Gläubiger

Sehr geehrter Herr RA Gehndler,

ich vertrete in Form einer Interessengemeinschaft weit über 200 Gläubiger, welche bei einem aktuellen, grösseren Insolvenzfall ca. 40 Millionen Euro verloren. Zeitungen in Süddeutschland haben bereits berichtet, weitere Medien werden in den kommenden Wochen diesen Fall publizieren.

Nunmehr ist die Gläubigergemeinschaft mit dem vom AG eingesetzten Insolvenzverwalter nach 7 Monaten Aktivität sehr unzufrieden und möchte diesen gerne wechseln. Der Grund hierfür ist die grundsätzliche Bestreitung von nahezu ausnahmslos allen Forderungen, auch Grundbuchsicherungen, die ganz offensichtlich durch verschiedene Anwälte dieser Kanzlei mit gegenläufigen und widersprüchlichen Begründungen auf die lange Bank geschoben werden. Die auffälligste Begründung ist der vorgeschobene Haftungsgrund. Aber auch eine fehlende und/oder missachtende Kommunikation, sowie Begründungen, die nach kurzer Zeit revidiert und umgedreht werden. Es entsteht nicht nur der Eindruck, dass die 21,2 Mio. Euro Masse blockiert werden, sondern dass ganz bewusst diese Masse auf den Konten des Insolvenzverwalters geparkt bleiben sollen. Auf Anfrage, wo sich das Geld befindet und wie die Verzinsung vorgesehen ist, erhalten wir keinerlei Antwort.

Die Gläubiger sind sich einig und akzeptieren diesen Zustand nicht mehr. Welche Schritte können die Gläubiger unternehmen um einen Wechsel des Insolvenzverwalters zu bewirken? Ist ein Wechsel sinnvoll und welche Kosten können entstehen?

Ich bedanke mich aufrichtig für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Frank Brüning

Tel.: 0049 7033 5488909
Email: frankl.bruening1@gmail.com

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