Insolvenzverwaltung gibt keine Auskunft – Insolvenzende nach 3 Jahren geplant

Guten Abend,

angenommen A befindet sich in der Verbraucherinsolvenz und möchte diese aufgrund eines guten Einkommens und entsprechend hoher monatlicher Pfändungen nach drei Jahren beenden. Hierzu möchte A Rücksprache bzgl. der Vorgehensweise mit der Insolvenzverwaltung halten. Diese reagiert trotz Briefen mit Einschreiben nicht und wimmelt auch am Telefon ab. Ist hier nicht ein Mindestmaß an Auskunft gesetzlich durchsetzbar? Ist es ausreichend wenn A sagen wir vier Monate vor Ablauf der drei Jahre (Stichtag ist Tag der Insolvenzeröffnung?) einen formlosen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellt?

Die Kosten können bisher nur geschätzt werden, da wie bereits erwähnt keine Auskunft zur bisherigen prozentualen geleisteten Summe gekommen ist.

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe,
A

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie können eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren erwirken, wenn Sie einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen, 35 Prozent der Masseverbindlichkeiten und die gesamten Verfahrenskosten befriedigt haben. Wenn Sie von Ihrem Insolvenzverwalter keine Auskunft erhalten, können Sie dem Insolvenzverwalter zunächst mitteilen, dass Sie bei Nichtauskunft das Insolvenzgericht einschalten werden. Falls Ihr Insolvenzverwalter immer noch nicht reagiert, wenden Sie sich an den Rechtspfleger am für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht. Das Insolvenzgericht führt die Aufsicht über die Pflichterfüllung des Insolvenzverwalters (§§ 304, 58 InsO).

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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