Auswandern – welche Pfändungsgrenze gilt?

Guten Abend, meine Privatinsolvenz wurde im Februar diesen Jahres eröffnet. Ich habe eine Jobzusage aus dem südamerikanischen Ausland. Ich werde diese Stelle antreten, sobald dies aktuell möglich ist. Ich habe auch beide Staatsbürgerschaften, die deutsche und die aus dem südamerikanischen Land. Meine Frage: Welche Pfändungsgrenze gilt dann? Die deutsche oder die aus dem Land in Südamerika? Bisher war sich da niemand so wirklich sicher. Auch der Insolvenzverwalter nicht. Vielen lieben Dank. Freundliche Grüße.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    im Grundsatz gilt, dass sich das Insolvenzverfahren und dessen Wirkungen nach dem Recht des Staats richtet, in dem das Verfahren eröffnet wurde (vgl. § 335 InsO). Greift in Ihrem Fall also der Grundsatz, so richtet sich der Pfändungsfreibetrag nach deutschem Recht. Ob sich jedoch aufgrund der Gesamtumstände Ihres Falls eine andere Beurteilung ergibt, kann nur nach eingehender Prüfung gesagt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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