Erhaltung des Wohnrechts bei selbstgenutzer Eigentumswohnung in Frankreich

Guten Tag,

ich lebe seit 20 Jahren im Elsass und besitze dort eine Eigentumswohnung, welche durch eine franz. Bankkredit finanziert wird. Ich arbeite als Freiberufler in Deutschland für deutsche Kunden.

Würde ich bei dem aktuell rein theoretischen Fall einer Insolvenz meine Wohnung in Frankreich während dem Insolvenzverfahren weiter nutzen können ?
Das Insolvenzverfahren wäre ohnehin in Frankreich durchzuführen, da ich real nur dort wohne.
Oder muss ich davon ausgehen, dass ich während dem Insolvenzverfahren meine Wohnung räumen muss, mit den grundlegenden Risiko, dass ich u.U. auch in Deutschland keine andere Wohnung finde. Ein Insolvenzverfahren wäre dabei nur durch nicht bezahlbare Schulden in Deutschland denkbar – z.B. wenn sehr hohe Steuernachzahlungen nicht mehr bezahlt werden könnten.
Es ist dabei davon auszugehen, dass auch während der Insolvenz in Deutschland ein Arbeitseinkommen erzielt wird, dann z.B. durch eine Angestelltentätigkeit mit Zahlung an ein franz. Bankkonto.

Diese Frage dient nur dazu, sich für diesen aktuell theoretischen Notfall einer Insolvenz vorzubereiten.

Danke im Voraus für die Rückantwort.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    das EU-Insolvenzrecht sieht vor, dass eine Privatinsolvenz in dem Mitgliedstaat beantragt werden kann, in dem der Schuldner seinen “Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen” hat. Für Privatpersonen ist dies in der Regel der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    In Deutschland wäre es so, dass ein abbezahltes Wohneigentum höchstwahrscheinlich verwertet würde.
    Ist der Immobilienkredit hingegen noch nicht abbezahlt, sondern die Wohnung hoch verschuldet und ist der zu erwartende Erlös nach Abzug der Kosten geringer als die noch offene Belastung, so lohnt sich die Verwertung oft nicht, eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter ist dann denkbar.

    Da das Insolvenzrecht und seine Anwendung gerade in grenzüberschreitenden Fällen sehr komplex sein können, sollten Sie sich, wenn Sie wirklich eine Privatinsolvenz in Erwägung ziehen, eingehend in Ihrem speziellen Fall rechtlich beraten lassen.
    Beste Grüße

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