GEZ-Schulden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Rechnung über 800 Euro von der GEZ für die letzten drei Jahre für meine Zweitwohnung erhalten.
Die GEZ-Gebühren für meine Erstwohnung wurde immer pünktlich bezahlt. Die Zweiwohnung nutzte ich um meinen Vater bis zum seinem Tod zu pflegen. Unglücklicherweise hatte ich durch die Fürsorgeaktivitäten vergessen, die Zweitwohnung beitragsfrei stellen zu lassen.
Ich bat die GEZ bzgl. des o.g. Sachverhalts um Kulanz. Das Einschreiben wurde ignoriert bzw. nicht beantwortet. Nun bekam ich die zweite Zahlungsaufforderung mit der Androhung der Vollstreckung.
Soll ich die Vollstreckung abwarten und gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und dort den o.g. Ausnahmefall vortragen?

Mit freundlichen Grüßen

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