Insolvenz Irland

Hallo guten Abend,
meine Fragen sind folgendes:
– wie hoch ist die Pfändungsgrenze in Irland
– ist es möglich, ein Auto zu haben?
– wenn ich nach Irland ziehe, dort Arbeit habe und nach 6 Monaten meine Insolvenz anmelde, was für Nachteile habe ich im Gegensatz zu einer Insolvenz in Deutschland?
– kann ich in meinen Ferien meine Familie im Ausland besuchen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ingrid

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Die KRAUS Anwaltskanzlei – Ihr Partner für Unternehmensrecht

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    n Irland gibt es eine Pfändungsgrenze, die als “Minimum Protected Amount” (MPA) bezeichnet wird. Diese Grenze hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und ob Sie Kinder haben. Für eine Einzelperson beträgt die Pfändungsgrenze derzeit (Stand März 2023) 1.740 Euro pro Monat. Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind, beträgt die Pfändungsgrenze 2.760 Euro pro Monat.

    Es ist möglich, ein Auto zu besitzen, solange der Wert des Autos unter der Pfändungsgrenze liegt. Der Wert des Autos wird normalerweise auf der Basis des aktuellen Marktwerts geschätzt.

    Wenn Sie nach Irland ziehen und nach sechs Monaten Insolvenz anmelden, gibt es einige Unterschiede zwischen dem Insolvenzverfahren in Irland und Deutschland. In Irland gibt es ein Insolvenzverfahren namens “Personal Insolvency Arrangement” (PIA), das dazu dient, eine Einzelpersonen- oder Haushaltsverschuldung zu regeln. Die Insolvenzverfahren in Irland und Deutschland haben unterschiedliche Gesetze und Verfahrensweisen, daher sollten Sie sich unbedingt an einen professionellen Berater wenden, um zu erfahren, welche Nachteile es geben könnte.

    Sie können jederzeit einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen und freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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