UG Beendigung

Guten Tag,
Danke für den ausführlichen Bericht bezüglich der Löschung einer UG.
Wir möchten gerne auf Grund von Inaktivität unsere UG löschen.
Wir haben keine aktiv laufenden Geschäfte und ein gewisser Betrag an Restvermögen liegt noch in der UG (jedoch wahrscheinlich nicht ausreichend, für alle Kosten für die Löschung (Steuerberaterin, Notar etc).
Nun stellt sich uns die Frage, welche Art der Löschung für uns angebracht ist.
Eine weitere Frage stellt sich uns bei den anfallenden Kosten für die Löschung unsere UG. Wenn wir davon ausgehen würden, dass noch ein Restbetrag von 1000€ in der UG ist, die Kosten für die Löschung jedoch diese Summe überschreitet. Was passiert dann?

Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen und bedanke mich vorab für eine kurze Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen,
Per Schwander

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt nicht nur voraus, dass es kein Vermögen mehr gibt, Es dürfen auch keine Schulden und keine laufenden Verpflichtungen
    mehr bestehen und die steuerliche Unbedenklichkeit ist erforderlich. Welche Art der Unternehmensbeendung (z.B. Liquidation) für Sie geeignet wäre können Sie gerne in einer Erstberatung mit uns erörtern.

    Beste Grüße

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