Privat Insolvenz Frankreich und Spanien

Sehr geehrte Kanzlei,

Was sind die Pfändungsgrenze was Gehalt betrifft für Bas-Rhin und Spanien Barcelona. Deutschland kenn ich.

Was passiert wenn die Pfändungsgrenze nicht reicht um Feste Monatskosten zu Decken. Allein um auf die Arbeit zu kommen, Miete bezahlen zu können und andere Kosten bezahlt zu bekommen, dies in Bas-Rhin Frankreich, Spanien Barcelona und hier in Deutschland. Mit mein Gehalt und Höhe Miete und Feste Kosten reicht die Pfändungsgrenze nicht hier. Was kann denn passieren.

Was kann nicht gepfändet werden was Hausrat betrifft in Bas-Rhin und Spanien. in Deutschland wird hier noch viel erspart. Leider dauert die Insolvenz hier 3 Jahren.

Kann ein PKW die man nötig hat um auf die Arbeit zu kommen gepfändet werden, in Bas-Rhin, Barcelona und Deutschland.

Sind er in Deutschland Schulden die nicht in die Restschuld Befreiung kommen. Sowie Bas-Rhin und Barcelona.

Worden allein Schulden die entstanden sind in das Land wo die Insolvenz beantragt wird akzeptiert oder auch aus ein anderes Land von Europa. Dies sowie für Deutschland, Bas-Rhin und Barcelona.

Was wenn Schulden entstanden sind wo du keine Schuld an hätte, wird damit Rechnung Gehalten und automatisch befreit, in Bas-Rhin, Barcelona und Deutschland.

Muss man eine Job wirklich ausgeführt werden in das Land des Insolvenz Eröffnung was Bas-Rhin und Barcelona betrifft. Mein Arbeit ist in die Luft, bin Flugbegleiter, leider ist mein Basis Frankfurt und Start und fliege ich von dort ab. Leider ist es keine Verpflichtung von Arbeitgeber um in Deutschland zu wohnen. Sowie viele Kollegen erledigen und ins Ausland wohnen. Wie verläuft es dann. In Bas-Rhin kann man ein Art von Grenzarbeiter sein. Wie verläuft so etwas beim Flugbegleitern.

Ich danke ihnen für ihre Antworten und Reaktion.

MfG,
D. Vercarre

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr V.,

    vielen Dank für Ihr Interesse. Unsere Kapazitäten werden für die Betreuung von deutschen Insolvenzverfahren eingesetzt. Haben Sie daher bitte Verständnis, wenn wir Ihnen zu ausländischen Insolvenzverfahren keine Auskünfte erteilen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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