Eigentumswohnung/Haushaltsgeld

Guten Tag,
ich werde eine Privatinsolvenz beantragen, wohne aber in einer Eigentumswohnung die ich dieses Jahr verlassen möchte,da das Haushatsgeld/Verwaltungsgebühr zu hoch und unbezahlbar wird.
Die Wohnung vllt.Zwangsversteigert wird(von der Bank)
Frage:Wenn ich ausgezogen bin,-wer bezahlt das Haushaltsgeld an den Verwalter weiter?Kann es in die Insolvenz mit eingehen?-es sind ja laufende Kosten.
Oder besteht die Möglichkeit,daß die Schulden an den Hausverwalter als Umlagekosten bei Verkauf an den Käufer übertragen werden?
MfG

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau B.,

    bitte beachten Sie, dass dies nur eine unverbindliche Ersteinschätzung ist: Grundsätzlich bleibt der Wohnungseigentümer zur Zahlung des Haushaltsgeldes verpflichtet. Können Sie diese Verbindlichkeiten nicht bedienen, sind dies grundsätzlich Insolvenzforderungen, die die WEG zur Insolvenztabelle anzumelden hat. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Ansprüche der WEG sind grundsätzlich Masseforderungen, die gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden müssen von der WEG. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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