Kanzlei erstellt keine Bescheinigung über gescheiterten Schuldenbereinigung Vergleich
nach Scheitern eines außergerichtlichen Vergleiches verweigert sich der Kanzlei eine Bescheinigung über die gescheiterte außergerichtliche Vergleich ausszustellen.
Gründe:
Weil man Sie (KGR Anwaltskanzlei) keinen Neuauftrag für eine Vorbereitung eines Insolvenzantrags machen lässt.
Sehr geehrter Herr B.,
die Zufriedenheit unserer Mandanten ist unsere höchste Priorität. Wir haben Ihnen alle Forderungsschreiben sowie die Rückmeldungen Ihrer Gläubiger zu den Vergleichsangeboten zugesendet.
Eine Erstattung des bereits von ihnen gezahlten Betrages wurde ebenfalls veranlasst.
Die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Vergleiches können wir Ihnen jedoch zu meinem Bedauern nicht ausstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht