Keine Benachrichtigung von Arbeitgebern zum Schutz eines Arbeitsplatzes

Aufgrund gesundheitlicher Vorbelastung und gehobenen Alters befinde ich mich gerade in Kurzarbeit und habe die Absicht, einen zusätzlichen Minijob anzunehmen. Aufgrund besonderer Umstände bin ich aber nicht nur aus Altersgründen gefährdet, einen Arbeitsplatz zu verlieren.
Zum jetzigen Stand wird ein pfändbares Einkommen bei Annahme eines Minijobs nicht erzielt werden, das kann sich aber ändern, wenn ich demnächst zumindest teilweise bei meinem Hauptarbeitgeber wieder eingesetzt werden sollte, oder im Rahmen von Minijobs bald mehr als 450 Euro verdient werden dürfen.
Um meinen zusätzlichen Arbeitsplatz und ggf. daraus auch resultierendes pfändbares Einkommen nicht zu gefährden, habe ich meinen Insolvenzverwalter ersucht, potentielle Arbeitgeber nicht über das Insolvenzverfahren zu informieren, da dieser ja automatisch über die Lohnabrechnungen über pfändbare Anteile informiert würde und das insgesamt erzielte Einkommen bei meinem Hauptarbeitgeber zusammengerechnet wird.
Mein Insolvenzverwalter steht diesem Anliegen jedoch ablehnend gegenüber, obwohl gerade in meinem Alter (ca. 60) der Verlust eines meiner Arbeitsplätze existenzielle Nöte für mich bedeuten kann und meines Wissens die vorgeschlagene Handlungsweise der üblichen Praxis entspricht.
Wie kann ich meinem Anliegen mehr Nachdruck verleihen, zumal meinem Insolvenzverwalter kein Schaden entsteht, da er ja in jedem Fall seinen pfändbaren Anteil bekommen würde.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    ich kann Ihre Situation sehr gut nachvollziehen. Aus rechtlicher Sicht obliegt es jedoch dem Insolvenzverwalter zu entscheiden, ob er Ihrem Antrag nachkommt oder nicht. Einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Insolvenzverwalters gibt es in diesem Fall nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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