Sonderzahlungen Bonus vor Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe jetzt den außergerichtlichen Vergleich gestartet. Ich weiß aber noch nicht was dabei rauskommt. Jedoch strebe ich die Privatinsolvenz an. Aus Krankheitsbedingten Gründen habe ich meine Arbeitsstelle aus eigener Veranlassung gewechselt und erhalte von meinem alten Arbeitgeber jetzt noch Urlaubsabgeltung und einen Bonus für das Jahr 2020. Ich befinde mich noch nicht in einer Lohnpfändung oder dergleichen. Dies wird frühestens ab Ende Juli sein. Muss ich dieses Geld für die Insolvenz zurücklegen, bzw wird dieses in die Insolvenzmasse eingehen? Ich darf ja keine Gläubiger mehr bedienen. Deswegen würde ich das Geld ganz gern auf das Konto meiner Frau transferieren. Es wird um circa 3.500 EUR netto gehen.

Vielen Dank für die Antwort.

Beste Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr D.,

    grundsätzlich gilt, dass zur Insolvenzmasse jenes Vermögen gezogen wird, was im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung oder danach erworben wird. Das bedeutet im Grundsatz auch, dass Vermögen, welches vorher ausgegeben wurde nicht in die Insolvenzmasse fällt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch vor der Verfahrenseröffnung erworbenes Vermögen nicht nachweislich verschwendet werden darf (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Anderenfalls kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Hinsichtlich der Frage, ob Sie Vermögen bei drohender Pfändung auf ein anderes Konto umleiten dürfen, finden Sie in unserem Artikel Darf man sein Gehalt auf ein anderes Konto überweisen? eine Antwort hierauf.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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