Kontowechsel

Ich habe ein Konto bei der Norisbank mit einer Pfändung, heute habe ich bei der Sparkasse ein Konto eröffnet und eine Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe unterschrieben. Jetzt befürchte ich, dass die Norisbank die neue Bankverbindung an den Gläubiger weitergibt.
Ist dem so und kann dich diese Kontowechselhilfe rückgängig machen?

Vielen Dank!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Gläubiger werden sowieso kurzfristig von dem neuen Konto erfahren. Der Kontenwechsel kann allerdings unmittelbar vor der Eröffnung einer Privatinsolvenz ein Monatsgehalt vor dem Zugriff der Gläubiger schützen.
    Ob die Gläubiger durch die Dienstleistung der Norisbank schneller vom neuen Konto erfahren, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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