Löschung Schufa-Eintrag nach erteilter Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

aufgrund Ihrer Informationen auf Ihrer Homepage habe ich vorhin bei Ihrer Hotline angerufen, um mich über die Möglichkeit der Löschung Schufa-Eintrag nach erteilter Restschuldbefreiung zu erkundigen. Leider teilte mir Ihre Mitarbeiterin mit, dass Sie nur für Mandanten tätig werden, die Sie von Anfang an vertreten haben.
Ich finde es sehr schade, dass Sie diese Information auf Ihrer Homepage nicht mitteilen und stattdessen groß Werbung machen, dass Sie in dieser Angelegenheit behilflich sein können.

Mit freundlichen Grüßen
H. Bulut

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich bedauere, dass es hier zu einem Missverständnis gekommen ist. Leider besitzen wir nur die Kapazitäten, unsere bestehenden Mandanten bei der Einleitung ihrer Entschuldung zu unterstützen. Daher bewerben wir eine solche Leistung des Vorgehens gegen Schufa-Einträge auch nicht auf unserer Homepage. Könnten Sie mir mitteilen, wo auf unserer Seite Sie einen Hinweis gesehen haben, das wir bei der Löschung von Schufa-Einträgen Unterstützung anbieten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert