Lohn oder Geahltspfändung

Guten Abend,

ich befinde mich seit 2018 in der Regelinsolvenz. Der Insolvenzverwalter zieht die pfändbaren Leistungen direkt beim AG ab. Nun macht mir meine Bank Probleme und pfändet trotz Lohnpfändung die Beträge vom Konto.
Kann ich mein P-Konto bei der Bank kündigen und ein Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen?
Wie lange gilt der Pfändungsfreibetrag mit unterhaltspflichtigen Kindern beim AG?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    es kommt darauf an wen die Beträge überwiesen werden sollen. An Gläubiger dürfen sie nicht ausgezahlt werden, denn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während der Insolvenz sind grundsätzlich unwirksam. Beim Insolvenzgericht kann eine Aussetzung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.
    Falls es sich um eine durch den Insolvenzverwalter ausgebrachte Pfändung handelt, muss mit diesem Rücksprache gehalten werden.
    Die meisten Banken verlangen nach einem Jahr eine neue P-Konto-Bescheinigung. Es wäre empfehlenswert, diese schnellstmöglich der Bank vorzulegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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