nachträglich Bekanntgabe der Schulden

Hallo,
mein Insolvenzverfahren ist fast zu Ende (3 Jahen sind, sagen wir mal, im Juni vorbei) ich habe bis zu 100% Schulden und Verfahrenskosten (Insolvenzverwaltergebühren und Gerichtskosten) eingezahlt, 67% der Schulden wurden an die Gläubiger gekehrt. Ich hatte vor Verfahrensbeginn eine Stundung für meine BAföG-Schuld bekommen gehabt, deswegen habe ich die BAföG-Schuld der Insolvenzverwalter nicht mitgeteilt gehabt. Jetzt ist die Stundungsfrist vorbei und meine BAföG-Schuld ist jetzt fällig. Meine Frage ist, welche Nachteile habe ich zu befürchten, wenn ich die BAföG-Schuld jetzt beim Insolvenzverwalter anmelden würde und welche wenn ich dies nicht täte?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung und viele Grüße,

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    wir bedanken uns für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und bietet eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an.

    Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens sind Sie von den im Verfahren angemeldeten Schulden befreit, sofern Sie Ihren Pflichten als Schuldner nachgekommen sind. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich keine weiteren Nachteile zu befürchten haben, wenn Sie Ihre BAföG-Schuld nicht beim Insolvenzverwalter anmelden.

    Allerdings kann es sein, dass Ihre BAföG-Schuld bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist und somit eine Insolvenzforderung darstellt, die Sie hätte anmelden müssen. In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen, wenn er dadurch einen Nachteil erlitten hat.

    Wir empfehlen Ihnen daher, die BAföG-Schuld beim Insolvenzverwalter anzumelden und ihn über die Stundung zu informieren. Der Insolvenzverwalter wird dann prüfen, ob die BAföG-Schuld als Insolvenzforderung anzumelden ist und ob Sie durch die Nichtanmeldung Ihrer BAföG-Schuld Pflichten als Schuldner verletzt haben.

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist. Für eine verbindliche Beratung empfehlen wir Ihnen, einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link zu vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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