erbe in Wohlverhaltensphase

Insolvenz ist abgeschlossen. Nun bin ich in der Wohlverhaltensphase.
Vor einer Woche ist meine Mutter gestorben und ich erbe 25% von ihrem Haus. Ein Bruder lebt im Haus und wir unterstützen ihn. Kann er gezwungen werden, das Haus zu verkaufen, damit ich Geld erbe, um dies in die Insolvenz zu geben?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte(r Fragesteller/(in

    als Mitarbeiterin einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei können wir Ihnen sagen, dass die Wohlverhaltensphase nach Abschluss einer Insolvenz eine wichtige Zeit ist, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Wir empfehlen Ihnen, die Erbschaft bei Ihrem Insolvenzverwalter anzugeben, da Sie als Schuldnerin dazu verpflichtet sind, alle Vermögenswerte offen zu legen.

    Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Ihr Bruder gezwungen wird, das Haus zu verkaufen, damit Sie Geld erben und dies in die Insolvenz geben können. Das Erbrecht gibt Ihnen einen Anspruch auf den Erwerb Ihres Anteils am Haus Ihrer Mutter, aber es gibt keine rechtliche Verpflichtung für Ihren Bruder, das Haus zu verkaufen oder das Geld zu teilen.

    Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe bei der Regulierung Ihrer Insolvenz benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Sie können einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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