Nachträgliche Lohnpfandung

Die Insolvenz wurde jetzt am 26.7. 21 eröffnet. In meiner jetzigen lohnabrechnung (für Juli2021) habe ich einen Bonus von 800€ brutto erhalten. (Mehraufwand aber keine Überstunden) kann der insolvenzverwalter diesen Bonus zurück fordern bzw. Mein Gehalt rückwirkend pfänden? Oder darf ich den Bonus behalten?

3 Kommentare
  1. Littlebeachy
    says:

    Im moment wird der Lohn ja noch nicht gepfändet. Meine Frage ist, ob dies rückwirkend geschehen kann?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Danke für die Ergänzung. Wenn die Insolvenz schon eröffnet ist, läuft bereits die Abtretungserklärung und damit die Verpflichtung, den pfändbaren Teil des Einkommens abzuführen.
      Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich die Gehaltsabrechnungen anfordern und den pfändbaren Anteil berechnen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    falls es sich nicht um Vergütung für Überstunden, sondern um eine sonstige Bonuszahlung handelt, so erhöht diese das pfändbare Einkommen. Die Zahlung wird ganz normal zum Einkommen hinzuaddiert und kann nach Maßgabe der Pfändungstabelle gepfändet bzw. vom Insolvenzverwalter eingezogen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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