neu schulten

Hallo Herr anwalt ich habe schon einmal schulten gehabt und das verfahren ist eröffnet in 2014 Neu gesetzt in 2012-2013 5 jahre verfahren läuft ab ich habe noch bis februar oder april 2019 dann haben kinder geld mir zu viel bezahlt für 1 jahre kindergeldstelle möchte von mir 7,059,00€ kompletten betrag zurück ich bezir Hartz II und bin ich deutsche staatsangehörig Kann ich das neu insolvenz über einen anwalt eröffnen

bitte zur information

Mit freundlichen Grüßen

Ceyhun Yorulmaz

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Yorulmaz,

    nach der erfolgten Restschuldbefreiung besteht eine Sperrfrist von 10 Jahren, innerhalb dessen Sie kein neues Privatinsolvenzverfahren einleiten können. Daher sollten Sie mit der Kindergeldstelle am besten eine Rückzahlungsvereinbarung treffen, so dass Sie den Betrag ratenweise zurückzahlen.

    Da Sie sich mit Hartz IV unter der Pfändungsfreigrenze befinden, ist eine Pfändung der Kindergeldstelle grundsätzlich nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert