Pfändbares Einkommen
Hallo. Ich beziehe z. Z. Witwenrente. Wenn ich wieder heirate, bekomme ich eine “Abfindung” / Einmalige Zahlung. Muss ich diese Zahlung abtreten, wenn ich privatinsolvenz in der privatinsolvenz bin, oder kann ich diese behalten. Danach erhalte ich keine Witwenrente mehr. Mir fehlt somit Einkommen.
Sehr geehrter Fragesteller,
solche einmaligen Leistungen unterfallen grundsätzlich der Pfändung, wenn es der “Billigkeit” entspricht. Die Pfändung ist jedoch beispielsweise unbillig, wenn Ihr Partner Sie nicht versorgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt