Neue Herausgabeobliegenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach neuen Recht müssen ja z.B. Lottogewinne zu 100% herausgegeben
werden. Angenommen die Gesamtschulden betragen 20.000 € plus
Verfahrenskosten und der Gewinn 100.000 €. Müssen dann die vollen
100.000 € an den Treuhänder herausgegeben werden oder reicht
ein Betrag der die Gesamtschulden plus Verfahrenskosten deckt.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
Vermögen, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erwirbt, wird als Neuerwerb Teil der Insolvenzmasse. Gewinne aus einen Glücksspiel sind gänzlich herauszugeben-
Beste Grüße