Neue Herausgabeobliegenheit

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach neuen Recht müssen ja z.B. Lottogewinne zu 100% herausgegeben
werden. Angenommen die Gesamtschulden betragen 20.000 € plus
Verfahrenskosten und der Gewinn 100.000 €. Müssen dann die vollen
100.000 € an den Treuhänder herausgegeben werden oder reicht
ein Betrag der die Gesamtschulden plus Verfahrenskosten deckt.
Vielen Dank.

Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Vermögen, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erwirbt, wird als Neuerwerb Teil der Insolvenzmasse. Gewinne aus einen Glücksspiel sind gänzlich herauszugeben-
    Beste Grüße

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