Pfändungsfreibetrag

Bei mir wurde am 27.1.22 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich habe einen P-Konto mit einem Freibetrag von 2432,09 Euro da zwei minderjährige Kinder in meinem Haushalt leben.
Ich habe ein monatliches netto Einkommen von 2100 Euro wo schon der Anteil an den Insolvenzverwalter abgezogen ist. Zu den o.g. Einkommen erhalte ich noch das Kindergeld von 438 Euro und den Kindesunterhalt von 609 Euro. Mit diesen Zahlungen überschreite ich meinen Freibetrag von 2432,09 Euro. Kann mir das Kindergeld und der Kindesunterhalt jetzt gepfändet werden? Was kann ich tun damit mir das Geld für meine Kinder zur Verfügung steht?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    Kindergeld und Kindesunterhalt stehen ja nicht ihnen zu, sondern Ihrem Kind.
    Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 werden bestimmte Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto erfasst; so auch Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder (§ 902 ZPO).
    Man kann auch einen Antrag auf Schutz des Kindesunterhalts stellen oder diesen vom Unterhaltspflichtigen einfach direkt auf ein Konto des Kindes überweisen lassen.
    Beste Grüße

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