P-Konto bei Privatinsolvenz
Guten Tag,
ich habe bereits ein P-Konto ohne aktuelle Pfändungen. Ich werde jetzt die PI
beantragen. Wie verhält es sich mit dem P-Konto. Pfändet es der Insolvenzverwalter
oder kann ich es weiterhin nutzen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
das Guthaben auf dem P-Konto wird nicht gepfändet, Sie können es auch nach Eröffnung des Verfahrens behalten.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/p-konto-und-insolvenz/.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht