P-Konto bei Privatinsolvenz

Guten Tag,
ich habe bereits ein P-Konto ohne aktuelle Pfändungen. Ich werde jetzt die PI
beantragen. Wie verhält es sich mit dem P-Konto. Pfändet es der Insolvenzverwalter
oder kann ich es weiterhin nutzen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das Guthaben auf dem P-Konto wird nicht gepfändet, Sie können es auch nach Eröffnung des Verfahrens behalten.
    Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/p-konto-und-insolvenz/.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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