Meinen Frage: Kann ich einen Antrag auf Kontounpfändbarkeitstellen ( b. P Konto), wenn noch keine Pfändung erfolgt ist.
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2019-01-14 09:14:362019-01-14 09:14:36Antrag auf Kontounpfändbarkeit für 1 Jahr bei P Konto ohne bish. Pfändung
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
ein solcher Antrag nach § 850l ZPO (Zivilporzessordnung) kann auch ohne das Vorliegen einer Pfändung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
ein solcher Antrag nach § 850l ZPO (Zivilporzessordnung) kann auch ohne das Vorliegen einer Pfändung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
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