Bank senkt Grundfreibetrag!
Hallo, bin z.zt. in Privatins., folgendes Problem, die Volksbank hat meinen P Konto Grundfreibetrag auf 923€ gesenkt.
Ist das rechtlich zulässig?
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Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist ein Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz nicht mehr notwendig, da der Insolvenzverwalter als einziger in Ihren Lohn pfänden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt