Übernahme der o.g. Ltd. in UK,

Guten Tag,
die in der Mail-Adresse genannte Ltd. wurde am 27.11.1984 in UK gegründet. Eine selbstständige Niederlassung besteht seit etwa gleicher Zeit in der Schweiz. Seit ca. 25 Jahren sind wir als Einzelfirma in DE Generalvertrieb der NL-CH in DE.
Am 31.12.2017 ist Niederlassung über die zuständigen Behörden in CH und Finanzämter in CH und DE abgemeldet. Eine Abschlussbilanz wurde erstellt.

Ich habe als EK die Ltd.-UK einvernehmlich von der NL-CH übernommen. Habe dazu einen deutschen Agenten mit Sitz in Folkestone beauftragt – Vorgesehen als Interimsdirektor. für 3 Monate.
Die erforderlichen Anträge, Änderung der office adress UK wurde durch das Formblatt
AD 01 beim Companies House beantragt und vollzogen. Per AP01 Antrag wurde später noch mein Sohn als Direktor eingetragen, während der Interimsdirektor gleichzeitig
zurück trat und als Sekretär der Ltd. eingetragen wurde.
Ein Firmen-Konto wurde zwar in UK errichtet, auf das EUR 9.500 über meinen Treuhänder eingezahlt wurde. Eine Kontovollmacht für uns bzw.den Direktot war als Bedingung gestellt wird aber vom Agenten bis heute geschuldet.
Stattdessen bedient sich ein vom Agenten beautragtes Dienstleistungsunternehmen pausenlos direkt von diesm Konto für administrative Leistungen.
Ich habe jetzt das dumme Gefühl, dass wir einem Betrüger aufgesessen sind….
Anscheinend hat er sich wohl mit der ersten Ummeldung die Geschäftsanteile übereignet – bzw. seinem Sohn. Beauftragt oder unterschrieben habe ich jedenfalls absolut nichts.
Unsere Geschäfte steuern wir jetzt vorläufig aus DE, ich möchte aber die Start-Einzahlung und den Produktnamen nicht hergeben – und wir können seit Anfang 2018
keine Geschäfte über die Ltd. laufen lassen.
Was ist zu tun ist meine dringende Frage – weil bereits Erpressungsversuche vom Agenten wegen unterstellter Schwarzgeldeinzahlung unternommen wurden.

Wie können Sie mir da kurzfristig helfen ?
MfG kkb

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in diesem Fall hilft wohl nur die schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der Polizei/Staatsanwaltschaft – jeweils die Abteilungen “Fraud”:
    https://www.actionfraud.police.uk/
    https://www.police.uk/contact/

    Der Kauf “fertiger” Mantelgesellschaften beinhaltet immer wieder Tücken – insbesondere wenn die Verwaltung durch Ihnen unbekannte Direktoren erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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