Bargeld Eingang auf P-Konto

Hallo,

meine Mutter hat ein Problem: Sie war vor 9 Jahren für 7 Jahre in Insolvenz und ist seit 2 Jahren draussen. Gestern hatte eine Arbeitskollegin ein Problem: Sie musste Geld einzahlen, hat ihr Sparkassenkonto aber in Heilbronn. Deswegen dachte sich meine Mum, sie zahlt das einfach schnell auf ihr Konto ein und überweist es direkt. Es stellt sich heraus, dass sie immer noch ein P Konto hat und das Geld jetzt einbezogen wird. Sie durfte diesen Monat 1400 Euro abheben und nächsten Monat 1800, der Rest wird ihr abgenommen. D.h. von den eingezahlten 3800 sind schonmal 600 Euro weg. Außerdem bezieht sie Arbeitslosengeld, wie ich das verstanden habe, würde das jetzt ebenfalls wegfallen und automatisch an den Gläubiger überwiesen werden.

Kennt sich vielleicht jemand aus, ob man vielleicht doch noch etwas machen könnte? Das war wirklich nur ein Gefallen für eine Freundin, die das auch bezeugen könnte. So tragen derzeit ja zwei Leute Schaden davon, meine Mum bekommt ihr Geld zum Überleben nicht, und sie hat von den 3800 nur noch 3200 und das erst ab Mai. Gibt es keinen Beschluss den man beantragen kann, oder kann man von einem 2. Konto einfach eine Lastschift beantragen? Ich mache jetzt mal ein doofes Beispiel: ich kaufe Gold über ihr Konto per Lastschift für 3100 (2400e Rest vom. Eingang und 700 Euro vom ALG) Euro, und Wandel das Gold im nächsten Monat um oder so, oder ist das irgendwie Geldwäsche bzw lässt die Bank die Lastschift überhaupt zu? Oder hattet ihr noch andere Ideen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal wäre zu klären, wegen welcher Forderung eine Pfändung auf dem Konto lastet. Damit sie durchsetzbar wäre, müsste es entweder eine Forderung sein, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu entstanden ist, oder die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst war.

    Es kann aber gut sein, dass die Pfändung noch auf einer Forderung basiert, die von der Restschuldbefreiung umfasst ist. In diesem Fall sollten Sie mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und verlangen, dass er die Pfändung zurücknimmt. Die Bank teilt Ihnen möglicherweise mit, welcher Gläubiger die Pfändung veranlasst hat.

    Sollte es sich um eine durchsetzbare Forderung handeln, so müsste die Arbeitskollegin nachweisen, dass es sich um ihr Geld handelt. Dann könnte sie der Pfändung widersprechen bzw. Drittwiderspruchsklage erheben. Bei einer Bareinzahlung ist dieser Nachweis naturgemäß schwierig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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