Erhöhung des Freibetrages auf P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren, ich besitze bei der Postbank ein P-Konto mit dem Freibetrag von 1178 €. Kann ich den Freibetrag erhöhen wenn ich mit meiner Freundin zusammen wohne in einer eheähnlichen Gemeinschaft? und wenn ja wie hoch wäre dann der Freibetrag?

Oder gibt es eine weitere Möglichkeit diesen zu erhöhen, ich arbeite bei Bofrost und erhalte zum Gehalt Spesen usw…

Vielen Dank

Volker Baur

3 Kommentare
  1. Manja V.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    Kann ich mein P-Konto erhöhen, wenn ich seit 26 Jahren mit meinem Ehemann zusammenleb ?
    Ich habe nämlich keine Lust mich in der Sparkasse zu blamieren.

    Mit freundl. Grüßen
    Vogel

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Vogel,

      es kommt nicht darauf an, wie lange Sie schon mit Ihrem Mann zusammenleben, sondern nur, ob eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Dies ist bei Verheirateten der Fall.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    bei einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht, somit kann der Freibetrag in diesem Fall auch nicht erhöht werden.
    Spesen sind gemäß § 850a Nr. 3 unpfändbar. Sie sollten sich hier an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden. Wenn Sie mittels Belegen nachweisen, dass es sich um Spesen handelt, wird das Gericht Ihren Freibetrag entsprechend anpassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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