Geld ansparen während der Privatinsolvenz / Krypto

Hallo,

ich bin mit Hilfe von Ihnen seit 3 Monaten in der Privatinsolvenz.
Ich möchte natürlich ein wenig ansparen um nach der Privatinsolvenz ein kleines Startkapital in ein neues Leben zu haben.
Laut Insolvenzregeln darf man theoretisch auf dem P-Konto kein Geld ansparen, da es sonst gepfändet wird. Ich könnte es also theoretisch abheben und in eine Spardose packen.
Ich habe allerdings großes Interesse am Anlegen in Kryptowährung um eine höhere Rendite zu erzielen, die mir eine Bank bieten könnte.

Hier meine eigentliche Frage:

Ist meine Insolvenz gefährdet, wenn mein Insolvenzverwalter auf meinen Kontoauszügen eine Abbuchung von einem Kryptoanbieter wie Coinbase oder Binance sieht?
Und wie verändert sich der Sachverhalt wenn das Kryptokonto einem Familienangehörigen gehört und nicht mir? In jedem Fall steht auf dem Auszug kein Name des eigentlichen Kryptokontoinhabers.

Und angenommen, dass obige stellt kein Problem dar und ich hebe meine Ersparnisse ab und gebe sie in meiner Steuererklärung an, kann meine Restschuldbefreiung rückwirkend aufgehoben werden?

Tut mir Leid für die lange Frage.

Beste Grüße und eine angenehme Woche.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Ratsuchender,

    während des Insolvenzverfahrens führt jedes Ansparen von Vermögen dazu, dass dieses gepfändet werden kann. Wenn Sie während der Insolvenzphase keine Transparenz hinsichtlich Ihrer Finanzen zeigen, riskieren Sie Ihre Restschuldbefreiung. Zu Umgehungsgeschäften können wir in diesem Rahmen keine Auskunft erteilen. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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