Girokonto und Gehaltpfändung

Sehr geehrtes Team,
am 08.06.21 wurde meine Insolvenzeröffnet und bis 08.07. besaß ich eine P-Konto, ich ließ am 08.07.21 die P-Schutz aufheben mit der Gewissheit dass die Gläubiger nur bis zum Insolvenzeröffnung meine Girokonto pfänden konnten, danach dürfen sie nicht mehr. Nur der Insolvenzverwalter darf über meine Insolvenzmasse verfügen. Allerdings mein Rechtsbeistand meinte zu mir vor Insolvenzeröffnung dass der Insolvenzverwalter nur mein Gehalt pfänden wird und ich dachte dass ich über den unpfändbaren Rest meines Gehalts frei verfügen kann.
Ich verdiene Netto (Gehalt ohne Zuschläge, mit Zuschlägen ca. 2300€ Netto, Zuschläge sind nicht pfändbar, oder liege Ich da etwa wieder Falsch) ca. 1960€, von der Summe der pfändbare Betrag beträgt ca. 520€, also ich dachte ich habe zur Verfügung inkl. Zuschläge ca. 1800€ über die gesamte Insolvenzdauer von 3 Jahren. Am Tag des Aufhebens meiner P-Schutzkonto hatte ich noch ca. 500€ zur Verfügung und plötzlich konnte ich über das Geld nicht verfügen, erst an dem Tag habe ich erfahren dass mein Insolvenzverwalter außer mein Gehalt was ich wusste auch meine Girokonto gepfändet hat was ich nicht wusste. Jetzt habe ich erfahren dass mir monatlich nur ca. 1250€ monatlich zusteht.
Meine Frage, werden mir über die gesamte 3-Jährige Insolvenzdauer monatlich nur die 1250€ zur Verfügung stehen ?
Hätte ich das gewusst dann hätte ich meinen Gläubigern beim Einigungsversuch nicht 600€ Angeboten, was die natürlich abgelehnt haben, sondern 1000€.
Vielleicht hätten sie mein Angebot zugestimmt.
Es hätte für mich keine Rolle gespielt wenn ich das wusste dass ich zum Schluss nur mit 1250€ über die 3 Jahre monatlich auskommen muss.
Tollen Anwalt habe ich mir ausgesucht, eigentlich unvorstellbar dass er mir das nicht gesagt hat, oder ?
Vielen Dank voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Piotroski

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr P.,

    bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu Beratungsdienstleistungen anderer Personen innerhalb dieses Rahmens nicht äußern können. Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass der monatliche unpfändbare Betrag bei grundsätzlich 1259,99 Euro liegt. Nach dem Eröffnungsbeschluss ist das Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht mehr rückgängig zu machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich mit allen Gläubigern auch während des Insolvenzverfahrens zu einigen. Mit Zustimmung aller Gläubiger könnte das Verfahren vorzeitig beendet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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